Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist es, dazu beizutragen, dass die Wiederholung von Amokläufen wie in Winnenden und Wendlingen verhindert wird. Mit gezielten Projekten zur Gewaltprävention soll an Schulen ein positives Klima geschaffen werden, in dem Angriffe der Schüler untereinander, auf Lehrer oder Mitbürger vermieden werden. Dabei steht die Vermittlung von Werten und Empathie als gesellschaftlicher Grundkonsens im Vordergrund. Darüber hinaus sollen bestehende und künftige Projekte, Modelle und Konzepte, die sich mit Gewaltprävention befassen, ideell und finanziell unterstützt werden.Warum gerade jetzt eine Stiftung?
Konkreter Anlass für die Gründung der Stiftung ist der Amoklauf vom 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen, bei dem 15 Menschen, darunter neun Schülerinnen und Schüler der Albertville-Realschule im Alter zwischen 15 und 17 Jahren jäh aus dem Leben gerissen wurden. Mit der Stiftung wollen die Opferfamilien sofort und unmittelbar einen Betrag zur Früherkennung und Prävention gegen Gewalt an Schulen leisten. Die Stiftung sichert für diese und zukünftige Maßnahmen eine langfristige und nachhaltige Kapitalbasis.
Wie werde ich Stifter/in?
Viele Menschen meinen, Stifterin oder Stifter kann nur werden, wer über ein großes Vermögen verfügt. Dem ist nicht so. Bereits ab 1.000 Euro haben Sie die Möglichkeit sich dauerhaft in die Stiftung einzubringen. Am Ende der Broschüre finden Sie einen Zeichnungsbrief, den Sie herausnehmen und uns zukommen lassen können. Als Gründungsstifterin oder -stifter erhalten Sie eine Urkunde als Zeichen der Anerkennung und des Dankes.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Eine Spende muss zeitnah für den angegeben Zweck ausgegeben werden. Stiftungsgelder aus Gründungs- oder Zustiftungen bleiben hingegen auf Dauer erhalten.
Zuwendung von Unternehmen
Selbstverständlich können sich auch Unternehmen und andere juristische Personen in die Stiftung einbringen. Gerade für Unternehmen, die langfristig planen, ist das Engagement in einer Stiftung sehr attraktiv, nicht zuletzt im Sinne der internen und externen Unternehmenskommunikation.
Vermächtnis und Erbschaft
Viele Menschen bewegt, was aus ihrem Vermögen wird. Auch nach ihrem Tod soll ihr Geld Gutes tun. Mit einem Vermächtnis zugunsten der Stiftung oder indem die Stiftung als Erbin eingesetzt wird, ist dies möglich. Sie haben dadurch die Gewissheit, dass ihr Nachlass auf Dauer der Stiftung zugute kommt. Bezüglich der Gelder, Immobilien oder sonstiger Werte, die der Stiftung vermacht werden, ist die Stiftung von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Bei der Übertragung von Grundvermögen wird bei der Stiftung keine Grunderwerbssteuer fällig. Zuwendungen kommen der Stiftung somit gänzlich ohne Abzüge zu. Wer ein Vermächtnis macht oder die Stiftung als Erbin einsetzen will, bespricht sich am besten mit einem Notar oder Rechtsanwalt.
Steuern sparen durch Stiften
Kirchliche Stiftungen sind steuerbegünstigt; somit auch die Stiftung gegen Gewalt an Schulen. Nach neuester Gesetzgebung genießen Stifter/innen – Gründungsstifter/innen und Zustifter/innen – besondere Steuervorteile. Jede steuerpflichtige Person kann Zuwendungen an die Stiftung gegen Gewalt an Schulen steuermindernd geltend machen, und zwar bis zu 20 Prozent der jährlichen Gesamteinkünfte oder bis zu vier Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter. Zusätzlich, also über diese 20 Prozent bzw. vier Promille hinaus, können Zuwendungen ins Grundstockvermögen (Stiftungskapital) bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden; wobei diese Million frei auf zehn Jahre verteilt werden kann. Finanzielle Mittel, die in die Stiftung gegeben werden, sind schenkungs- bzw. erbschaftssteuerfrei. Wer selbst geerbt hat, kann diesen Vorteil noch innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall geltend machen, wenn er oder sie das geerbte Vermögen oder einen Teil davon an die Stiftung gibt.